Photovoltaik Förderung für Unternehmer 14%

14% Invest-Prämie – Förderung Photovoltaik- und Speicheranlagen

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm mit dem Namen aws Investitionsprämie ins Leben gerufen. Diese Förderprämie soll die österreichiche Wirtschaft unterstützen und ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen schaffen. Die Firma Rappold Haustechnik berät Sie gerne bezüglich Investitionen in erneuerbare Energie und Phtovoltaik- oder Speicheranlagen.

Wie laufen Antrag und Entscheidung?

– Antragstellung: ab dem 01.09.2020 bis 28.02.2021
– Abrechnung: Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.
– Auszahlung: nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung grundsätzlich als Einmalzahlung und unmittelbar

Informationen zur Prämie

  • Gefördert werden Neuinvestitionen mit 14% der förderfähigen Investitionskosten
  • Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt.
  • Das maximale förderbare Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt. pro Unternehmen

Förderzeitraum: Von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021

Wer wird gefördert und wieviel?

 

Förderung 14% Photovoltaik

 

+ Unternehmen aller Branchen und Größen werden gefördert

 

Der Zuschuss:

+ 7% der Investitionskosten

+ 14% in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit

Was wird mit der AWS gefördert?

 

Unternehmer Wirtschaftsförderung 2020 für Photovoltaik

 

 

 

 

 

 

Die Förderung ist für:

+ Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (auch in gebrauchte Anlagen, auch GWG)

+ als abnutzbares Anlagevermögen (Behalteverpflichtung: 3Jahre)

+ Kombination mit anderen Förderungen möglich

Welche Investitionen sind ausgenommen von der Photovoltaik-Förderung?

 

+ klimaschädliche Investitionen (insbesondere Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb und Anlagen, die fossile Energieträger nutzen)

+ Grundstücke

+ Gebäudeerwerb ausser vom Bauträger

+ Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn dies zum Verkauf oder Vermietung an Private gedacht sind

+ Finanzanlagen

+ Unternehmensübernahmen

+ “Staatliche Einheiten” mit Kennung S 13 außer wenn im Wettbewerb und keine hoheitlichen Aufgaben

Jetzt Investieren in Photovoltaik- und Speicheranlagen – AWS Förderprämie 14% für Unternehmen!

Wen fördern wir unter welchen Voraussetzungen?

Alle Branchen. Alle Unternehmensgrößen. Für alle Unternehmen, die einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.

Was fördern wir – wie und in welcher Höhe?

Art der Förderung: Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Förderung:
– 7 % der förderfähigen Investitionen und
– 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
– Untergrenze: EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,- belaufen.)
– Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).

Förderbare Kosten:
– Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen,
– die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.
– Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.

Was kann nicht gefördert werden?

– Klimaschädliche Investitionen
– Investitionen, bei denen vor dem 01.08.2020 oder nach dem 28.02.2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden.
– Aktivierte Eigenleistungen
– Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert.
– Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
– Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
– Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind.
– Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten.
– Finanzanlagen
– Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung).

förderung aws prämie investition

Die neue Investitions-Prämie gilt zusätzlich für:

Wärmepumpen, Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze, den Anschluss an Nah-/Fernwärme und thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen

 

Die 14% Invest-Prämie bei thermischen Solaranlagen

 

Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Solaranlage
b) Verrohrung
c) Pumpengruppe
d) Primäres Verteilernetz
e) Wärmespeicher
f) Wärmemengenzähler
g) Luftkollektoren

 

Nicht mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Wärmeverteilung im Gebäude
b) Elektroheizstäbe/-patronen
c) Hybrid- und Schwimmbadkollektoren

Mehr Informationen hier im PDF zu thermische Solaranlagen aws Invest-Prämie.

aws Prämie für den Anschluss an Nah- und Fernwärme

 

Anschlüsse mit einer Leistung an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.
Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu
20 % eingesetzt werden.

 

Mit 14 % förderungsfähige Investitionen
1. Übergabestation
2. Einbindung ins Heizungssystem
3. Rohrleitungen, Pumpen, Ventile,
4. Speicher, Boiler

 

Nicht mit 14% förderungsfähige Investitionen
1. Einzelraumregelungen
2. Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Heizkörper etc.)

Mehr Informationen hier im PDF für den Anschluss an Nah- und Fernwärme.

Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze aws Prämie

 

Anlagen sind nur in Gebieten förderungsfähig, in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine hocheffiziente Fernwärmeversorgung besteht. Ausnahmen sind möglich, wenn der Fernwärmebetreiber bestätigt, dass ein Anschluss für das betreffende Objekt nicht möglich ist.
Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen fossilen Systemen im Ausmaß
von bis zu 20 % eingesetzt werden.

 

Gefördert werden:
1. Kesselanlagen die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben zur
Zentralheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden
2. Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage

 

Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Kessel
b) Rauchgasreinigung, Kamin
c) Pufferspeicher
d) Heizungstechnik
e) Heizhaus, Brennstofflager
bei Mikronetzen
f) Fernwärmeleitungen
g) Wärme-Übergabestationen

 

Nicht mit 14% förderungsfähige Anlagenteile und Kosten
a) Kachelöfen
b) Kaminöfen
c) Allesbrenner
d) Anlagen, in denen nicht holzartige Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird
e) Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitung, Heizkörper etc.)

Mehr Informationen hier im PDF für Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze zur
innerbetrieblichen Wärmeversorgung.

Wärmepumpen / Wärmeerzeuger aws Prämie

 

Mehr Informationen hier im PDF für Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen.

 

Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Elektrisch betriebene Wärmepumpen
b) Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
c) Pufferspeicher
d) Anlagenregelung

 

Nicht mit 14% förderungsfähige Investitionen
e) Sanitäreinrichtungen
f) Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Heizkörper, Einzelraumregelungen etc.)
g) Wärmepumpen, die nur zur Kälteerzeugung eingesetzt werden (Siehe Punkt 7 Klimatisierung und
Kühlung)
h) gasbetriebene Wärmepumpen.