Zur Zeit sind folgende PV Förderungen aktuell:

 

Österreichweit

 

OeMAG – Förderung – 2 Varianten

 

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/investitionsfoerderung/

 

Für Photovoltaikanlagen gibt es ab 2018 zwei Möglichkeiten für eine Förderung:

  – Tarifförderung (§ 12 ÖSG 2012)
  – Investitionszuschüsse (§ 27a ÖSG 2012)

 

Einen Vergleich zwischen Tarifförderung und Investitionsförderung finden Sie hier.

https://www.klimafonds.gv.at/call/photovoltaik-anlagen-in-der-land-und-forstwirtschaft/

 

Steiermarkweit

Klimatisierung und Photovoltaik

 

https://www.sfg.at/f/klimatisierung-und-photovoltaik/ (Nur für Unternehmen!)

 

Für Privatkunden gibt es aktuell in der Steiermark keine PV – Förderungen (Stand 18.6.20)

 

 

Der “Raus aus dem Öl” Bonus geht noch bis Ende 2020.

Sie können rückwirkend ab 1.1.2020 den Raus aus dem Öl-Bonus beantragen.

Gemeinsam mit dem Ende der Heizperiode ist jetzt der beste Moment, das alte Heizsystem durch ein nachhaltiges und umweltschonendes zu ersetzen.

Hier gehts zum Infoblatt.

 

Kurze Zusammenfassung:

 

+ Es werden Leistungen ab 1. Jänner 2020 anerkannt

+ Der Kunde benötigt für die Antragstellung entweder einen gültigen Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre), oder ein Beratungsprotokoll (Vor-Ort “Ich tu’s Energiesparberatung Land Steiermark”) z. B. von der Regionalenergie Steiermark

+ Es können alle Biomasseheizungen (Pellets- Hackgut-, Stückholz- und Kombikessel) gefördert werden, welche der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 (Emissionsgrenzwerte im Vollastbetrieb sowie einen Kesselwirkungsgrad von mind. 85 Prozent) entsprechen. Siehe förderfähige Kesselliste unter https://www.umweltfoerderung.at/index.php?id=697

+ Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Kessel ? 100 kW förderfähig bzw. darf keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärmeversorgung bestehen

+ Meldezettel sowie das Energieberatungsprotokoll sind spätestens beim Schritt 2 (Antragstellung) mit hochzuladen

+ Das Alter des bestehenden Kessels ist nicht relevant

+ Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen

Neues Einreichverfahren in 2 Schritten:

Schritt 1 
Die Registrierung 
mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at und ist ab 11. Mai 2020 so lange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31. Dezember 2020. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.

Schritt 2
Die Antragstellung 
muss innerhalb von 20 Wochen nach der Registrierung erfolgen. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. (Details im Internet unter Rubrik „Wie verläuft das Einreichverfahren?“)

Zum Informationsblatt
Zur Presseaussendung
Zur Online-Registrierung “raus aus Öl” für Private Haushalte. 

Ab dem 1. Juni gibt es neue Ökorichtlinien für Biomasse-, Solarthermieanlagen sowie Wärmepumpen.

Die Firma Rappold berät Sie gerne zu diesem Thema. Nutzen Sie die Förderungen so lange es diese noch gibt.

Lieferungen und Leistungen für neue Förderanträge können ab 1. März 2020 berücksichtigt werden!

 

Die wichtigsten Änderungen:

Förderungsfähig ist der Tausch von bestehenden Heizungsanlagen, wenn fossile Brennstoffe wie Kohle, Koks, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas sowie Stromheizungen ersetzt werden. Neubauten können nicht mehr gefördert werden (Ausnahme: Solarthermische Anlagen).

1. Biomasseheizungen:

Vollautomatische Biomassefeuerungen wie Pellets- oder Hackgutanlagen werden mit 3.600 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro

Scheitholzgebläse- und Kombikessel werden mit 1.200 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro
Zuschlag für vollautomatischen Betrieb: 100 Euro (Detailinfo siehe Richtlinien)
Zuschlag für Lagerbevorratung, die ein Auffüllen höchstens 2x jährlich erfordert: 100 Euro

Technische Anforderungen bzw. erforderliche Unterlagen:

+ Es müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) und ein Kesselwirkungsgrad von mind. 85 Prozent eingehalten werden. Liste der förderfähigen Kesseltypen ist zukünftig auf der Website www.wohnbau.steiermark.at/ unter Ökoförderungen online zu finden.

+ Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten “Energiesparberatung” des Landes Steiermark (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als zehn Jahre) beizubringen. Ich tu’s Berater in Ihrer Region finden Sie hier.

+ Eine Heizlastberechnung ist nicht mehr beizulegen.

+ Anlässlich der Erstinbetriebnahme sind gemäß § 32 Stmk. Feuerungsanlagengesetz 2016 von der prüfberechtigten Person die Daten des Prüfprotokolls der Landesregierung zur Verarbeitung in einer zentralen Datenbank zu übermitteln.

+ Die dabei automatisch erstellte Anlagennummer ist dem Förderantrag beizulegen.

2. Solarthermieanlagen:

Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie in neue wasserbasierende Hybridanlagen, unabhängig ob im Neubau oder in der Sanierung.
Die installierte Bruttokollektorfläche muss mindestens 4 m2betragen bzw. ist der Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfbericht beizulegen.

Förderungshöhen wie bisher:
+ Bis 10 m2Kollektorfläche: 150 Euro/m2
+ Für jeden weiteren mKollektorfläche: 100 Euro/m2
+ Zuschlag für Hybridkollektoren: 50 Euro/m2

Förderobergrenzen:

+ Ein- und Zweifamilienwohnhaus: max. 2.000 Euro

+ Ab drei Wohneinheiten: 1.800 Euro sowie plus 300 Euro pro weiterer WE

+ Sondernutzung, unternehmerische Nutzung: 5.000 Euro

3. Wärmepumpen:

Wärmepumpenanlagen(Grundwasser- und Erdwärmepumpen) werden mit2.800 Euro gefördert. Luftwärmepumpen sind nicht mehr förderbar. Für Wärmepumpenanlagen sind keine weiteren Zuschläge möglich.
Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten “Energiesparberatung” des Landes Steiermark (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) beizubringen. Ich tu’s Berater in Ihrer Region finden Sie hier. Eine Heizlastberechnung sowie die JAZ-Calc-Berechnung sind nicht mehr beizulegen. Nach wie vor ist eine Zertifizierung zum Wärmepumpeninstallateurs erforderlich.

Technische Vorgaben für Wärmepumpen:

+ Die Wärmepumpe muss den EHPA-Gütesiegelkriterien entsprechen.

+ Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf höchstens 40° C betragen – schriftliche Bestätigung durch den befugten Installateursbetrieb

4. Bisherige Effizienzzuschläge:

Die bisherigen Effizienzzuschläge für folgende Maßnahmen:

+ Hydraulischer Abgleich

+ Hocheffizienzpumpen (sind ohnedies verpflichtend)

+ Ergänzende Maßnahmen (Dämmung von Heizungsrohren, Einbau von Heizkörper-Thermostatventilen)

entfallen ersatzlos. Weiters entfällt der Zuschlag (bisher 1.075 Euro) für die Kombination mit solarthermischen Anlagen beim Einbau von Schichtlade- oder Pufferspeichern.

5. Für Heizungssysteme sind ab jetzt neu beizubringen:

+ Rechtskräftiger Baubescheid (in Kopie) bei Feuerungsanlagen über 8 kW bzw. Dokumentation der Meldung gemäß Steiermärkischem Baugesetz bei Feuerungsanlagen bis 8 kW Nennleistung.

Die Förderung ist mit max. 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt, bei möglichem Vorsteuerabzug ohne USt.

6. Tausch alter Holzheizungen nicht mehr förderfähig:

Der Tausch von alten Holzheizungsanlagen auf neue moderne Holzheizungssysteme ist im Rahmen der Ökoförderungen des Landes Steiermark nicht mehr förderbar, sondern nur noch im Rahmen der “Kleinen Sanierung” oder der “Umfassend energetischen Sanierung” in der steirischen Wohnbauförderung in Form einer sehr guten Darlehensförderung.

Unterlagen:
Förderungen Umweltlandesfonds und Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen
gültig für Förderungsanträge ab 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2020:

TEIL A – Allgemeine Förderungsvoraussetzungen

TEIL B – Förderungen

 

Frohe Weihnachten liebe Kunden, Mitarbeiter und Partner!

Wir möchten uns auch auf diesem Weg bei allen bedanken und wünsche auch einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Info: Betriebsurlaub von 19.12.2020 bis 10.01.2021

Liebe Kunden, sehr geehrte Geschäftspartner!

Laut Beschluss unserer Bundesregierung, den Coronavirus so weit als möglich einzudämmen und die sozialen Kontakte so weit als möglich zu dezimieren, bleibt unser Geschäft bis auf weiteres geschlossen.

Um die Gesundheit unserer Mitarbeiter und aller Angehörigen zu schützen, werden wir den Betrieb für die nächste Zeit auf das Nötigste beschränken.

Wir bleiben natürlich weiterhin für Sie telefonisch erreichbar und technische Gebrechen werden wir versuchen soweit es uns möglich ist zu beheben.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und auch all Ihren Familien viel Gesundheit und nur das Beste.

Bleiben Sie Gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ewald Rappold
Innovation aus Leidenschaft

 

So einfach war es noch nie seinen eigenen Strom zu produzieren und zu speichern. Wir präsentieren SOLMATE – PV Anlagen! Bei uns ganz einfach online betsellen und selbst innerhalb von wenigen Minuten installieren.

 

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Ab dem 23. September können Sie wieder Ihren Förderantrag zur verlängerten Umwelt – Förderung “Raus aus dem ÖL-Bonus” abgeben. Aber bevor Sie Ihren Antrag abgeben können, müssen noch rasch einige wichtige Punkte erledigt werden. Am wichtigsten ist zu Beginn ein ausführliches Gespräch mit einem Energie-Experten. Hier kommt Ihnen die langjährige Erfahrung von Ewald Rappold und seinen Energie-Effizienz-Team zu Gute. Vereinbaren Sie rasch einen Beratungstermin, wir informieren Sie kompetent und unabhängig.

Wo bekomme ich zusätzliche Informationen zum Thema “Raus aus dem ÖL-Bonus”?

Wer bekommt eigentlich eine Förderung?

Die “Raus aus dem Öl”- Förderung gilt nur für Privatpersonen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Focus der Förderung liegt auf dem Kesseltausch mit bis zu EUR 5.000,– im Einfamilienhaus bzw. mit maximal EUR 1.000,– Förderung im mehrgeschossigem Wohnbau.

Für die Verlängerung der Aktion wurde von der Bundesregierung eine Gesamtsumme von EUR 20.000.000,– zur Verfügung gestellt.

Ab wann kann ich meinen Antrag stellen?

Ab 23. September 2019!

Wie kann ich meinen Antrag stellen?

Der Antrag kann nur Online eingebracht werden

Die notwendigen Unterlagen für den Antrag

1. Einen gültigen Energieausweis oder ein Energieberatungsprotokoll.

2. Meldezettel des Antragsstellers.

Abschluss der Arbeiten bis?

Die Lieferung der Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.06.2021 erfolgen.

Förderungsfähige Maßnahmen

Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe und hocheffiziente Nah-/Fernwärme; die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Wer bekommt eigentlich eine Förderung?

Die Förderung gilt nur für Privatpersonen

 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Focus der Förderung liegt auf dem Kesseltausch mit
bis zu EUR 5.000,– im Einfamilienhaus bzw. mit maximal
EUR 1.000,– Förderung im mehrgeschoßigem Wohnbau.

Für die Verlängerung der Aktion wurde von der Bundesregierung eine
Gesamtsumme von EUR 20.000.000,– zur Verfügung gestellt.

 

Ab wann kann ich meinen Antrag stellen?

Ab 23. September

 

Wie kann ich meinen Antrag stellen?

der Antrag kann nur Online eingebracht werden

 

Welche Unterlagen benötige ich für eine Antragsstellung?

Sie benötigen einen gültigen Energieausweis oder ein Energieberatungsprotokoll, sowie einen Meldezettel des Antragsstellers.

 

Bis wann müssen die Arbeiten abgeschlossen sein?

Die Lieferung der Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.06.2021 erfolgen.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder im Informationsblatt “Raus aus dem Öl-Bonus”.

Rufen Sie uns rasch 03136 63 351 an! Aufgrund des sehr großen Interesses wird die Fördersumme sehr rasch ausgeschöpft werden!

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Strom & Wärme aus einer Hand

Rappold & Partner präsentiert Ihnen, gemeinsam mit unserem Partner ENERGIE NETZE STEIERMARK, wie Sie mit  der innovatioven Viessmann Brennstoffzelle selbst Strom & Wärme erzeugen können.

 

Viessmann und Rappold – zwei starke Partner!

 

Das Brennstoffzellen-Heizgerät Vitovalor PT2 bietet eine äußert innovative und effiziente Technik zur Erzeugung von Strom & Wärme. Die neue Viessmann Brennstoffzelle ist die ideale Energiezentrale für Ihr Einfamilienhaus. Das System vereint Wärme- und Stromerzeugung auf kleinsten Raum. Vitovalo PT2 hat im Vergleich zu bestehenden Lösungen mit Kraft-Wärme-Kopplung einen deutlich höheren elektrischen Wirkungsgrad.

 

 

Viessmann Brennstoffzellen – Die Heizung von Morgen

 

Die Funktion der Brennstoffzelle

Aber wie funktioniert denn eigentlich eine Brennstoffzelle? Hier erklären wir Ihnen detailliert und verständlich die Funktionsweise einer Vitovalor PT2, welche in einem elektrochemischen Prozess sowohl Strom als auch Wärme erzeugt. Dieser Vorgang wird von Fachleuten als “kalte Verbrennung” bezeichnet. Die speziell für Ein- und Zweifamilienhäuser entwickelte und optimierte Technik arbeitet mit einem sehr hohen Gesamtwirkungsgrad und ist ausgelegt auf eine äußerste effizient und stromoptimierte Betriebsweise. Für die Strom- und Wärmeproduktion benötigt die Brennstoffzelle neben Sauerstoff noch Wasserstoff, der zuvor aus Erdgas gewonnen wird.

 


Haben Sie Fragen? Wir informieren Sie gerne unter der 03136 / 633 51


 

Die Brennstoffzellen-Technik im Detail

Die Strom– und Wärmeerzeugung bei der Brennstoffzellenheizung Vitovalor PT2 (ehemals Vitovalor 300-P) basiert auf einer elektrochemischen Reaktion von Sauerstoff und Wasserstoff. Dabei findet keine herkömmliche Verbrennung statt, wodurch der Vorgang als “kalte Verbrennung” bezeichnet wird. Der benötigte Wasserstoff wird mittels einer zweistufigen Reaktion aus Erdgas gewonnen.

Die kalte Verbrennung

Der Brennstoffzelle wird der Wasserstoff zugeführt, wo dieser in Ionen und Elektroden geteilt wird. Die negativ geladenen Teilchen produzieren über einen elektrischen Leiter Gleichstrom, der dann zum Wechselstrom umgewandelt wird. Somit kann der neu gewonnene Strom dann in das Stromnetz eingespeist werden. Währenddessen reagieren die positiv geladenen Teilchen mit dem Sauerstoff und dabei wird Wärme freigesetzt, die mittels den Kühlkanälen an den Wärmetauscher weitergeleitet wird. Jetzt kann mit der neu gewonnen Energie nicht nur das Eigenheim beheizt werden, sondern diese kann auch genutzt werden um Warmwasser aufzuheizen.

 

Der Aufbau der Brennstoffzelle

Generell ist die Vitovalor PT2 in 2 Module getrennt: Das Gas-Brennwert-Modul und das Brennstoffzellen-Modul. Ersteres dient zur Abdeckung von Spitzenlasten, wenn in etwa ein höherer Warmwasserbedarf benötigt wird, oder auch bei niedrigen Außentemperaturen. Wobei sich in der zweiten verbauten Einheit der Reformer, der Inverter und die Brennstoffzellen befinden.

Die Montage lässt sich hier auch in engen und schmalen Kellerräumen besonders gut durchführen, da die beiden Elemente separat transportiert und anschließend vor Ort aufgebaut und angeschlossen werden können. Dabei ist nur eine Gasleitung sowie ein Abgassystem notwendig.

 

Die Effizienz

Die Brennstoffzellenheizung ist besonders effizient, da nicht nur Strom produziert wird – die konstante Leistung liegt hier bei 0,75 kW – sondern auch die Wärmeentwicklung energetisch genutzt wird. Der Strombedarf eines Haushaltes sollte mit dieser Leistung größtenteils abgedeckt sein und kann bei Überschuss auch in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Dabei kann die Abwärme, die bei der Umwandlung von Brenngas zu Wasserstoff entsteht, zum Aufheizen von Trinkwasser oder direkt zum Heizen der Räume genutzt werden.

 

 


Haben Sie Fragen? Wir informieren Sie gerne unter der 03136 / 633 51


 

Wissenswertes rund um die Brennstoffzelle

Hier eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Viessmann Brennstoffzellen:

 


Haben Sie Fragen? Wir informieren Sie gerne unter der 03136 / 633 51


 

Die leistungsstärksten Photovoltaik Module der Welt im Einsatzbereich Ein- und Mehrfamilienwohnhaus, ideal für PV – Projekte von Gemeinden und Kommunen, sowie besonders geeignet für den Einsatz bei Gewerbe- und Handelsbetrieben sowie in der Industrie.

Die  Sensation am Photovoltaik – Markt! Solarmodule mit einer Leistung von 400 Watt für den Einsatz in privaten und gewerblichen Gebäuden. Diese Weltneuheit und diese einzigartige Technologie und Qualität finden Sie auch im Rappold-Online-Shop. Wie gewohnt, zu einem äußerst fairen und attraktiven Preis! Weitere Infos finden Sie hier: Sunpower MAXEON 3-400

SUNPOWER MAXEON PHOTOVOLTAIK MODULE

MIT EINER LEISTUNG VON 400 WATT

 

3 Argumente für Module von SUNPOWER MAXEON:

 

1. PV-Module – mit einer maximalen Energieproduktion
-> bis zu 55% mehr Energieausbeute, auf der gleichen Fläche,
in den ersten 25 Jahren

2. PV-Module – mit einem der höchsten Wirkungsgrade

3. PV-Module – mit einer der höchsten Effizienz am Markt
-> die Stromproduktion für den Einsatz auf engstem Raum optimiert.

Zum Shop: Sunpower MAXEON 3-400

 

SUNPOWER MAXEON PHOTOVOLTAIK MODULE – GRUNDLEGEND ANDERS! UND NACHWEISLICH BESSER!

 

Maxeon®-Module unterscheiden sich in der Konstruktion und Konzeption maßgelblich von allen anderen Photovoltaik Modulen, sie sind von Grund auf anders! Aber nicht nur anders, sie sind auch nachweislich besser – selbstverständlich auch unter extremen Bedingungen. Über 1 Milliarde installierter Maxeon-Zellen liefern den Beweis. Herkömmliche Solarzellen verlieren aufgrund von Korrosion und Bruch mit der Zeit an Leistung. Besonders durch die einzigartige Konstruktion der Maxeon Photovoltaikzellen sind schon im Vorhinein 85 % aller Gründe, die als Ursache für die meisten Probleme bei Solarzellen bekannt sind, beseitigt.

WIE SIND DIE SUNPOWER® MAXEON® ZELLEN EIGENTLICH AUFGEBAUT UND WAS UNTERSCHEIDET SIE VON ANDEREN PHOTOVOLTAIK MODULEN?

 

KEINE GITTERLINIEN

 

Maxeon Zellen sind auf der Rückseite leitfähig, sodass sie keine unansehnlichen metallischen Gitterlinien benötigen und dadurch mehr Sonnenlicht absorbieren.

SOLIDE KUPFERRÜCKWAND

 

Kupfer verleiht jeder Zelle massive Festigkeit und trägt zur Korrosionsbeständigkeit der Elemente bei. Somit ist sichergestellt, dass diese Photovoltaik Module langlebig sind.

STARKE ANSCHLÜSSE

 

Tägliche Temperaturschwankungen stellen dank unserer eingebauten Zugentlastung und starken Dreifach-Anschlüssen kein Problem dar.

UNÜBERTROFFENE ZUVERLÄSSIGKEIT

 

Dank dem einzigartigen Design der SunPower-Maxeon-Technologie erhalten Sie in 25 Jahren bis zu 55 % mehr Energie als mit herkömmlichen Solarmodulen – bei gleichem Platzbedarf.

Und eine höhere Zuverlässigkeit bedeutet geringere Kosten.

SUNPOWER MAXEON SOLARMODULE MAXIMALE LEISTUNG – AUF DER KLEINSTEN FLÄCHE!

Die Maxeon-Technologie bietet mit dem neuen Modell SPR-MAX3-400, aktuell eines der weltweit leistungsstärksten Photovolatik Module.

Perfekt für den Einsatz bei Ein- und Mehrfamilien-Wohnhäusern, im Geschoß-Wohnbau sowie in den Bereichen Kommunen &  Gemeinden. SUNPOWER MAXEON versorgt unterschiedlichste Arten von gewerblichen Objekten und Industrie-Anlagen.

Mehr Leistung bedeutet auch geringere Kosten.

RAPPOLD & PARTNER – IHR PHOTOVOLTAIK SPEZIALLIST

 

Die Fa. Rappold & Partner Haustechnik GmbH ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Photovoltaik, aber natürlich auch für alle anderen Fragen/Anliegen aus sämtlichen Bereichen unseres Schwerpunkts  Erneuerbarer Energie. Gerade im Bereich Photovoltaik zählt unser Geschäftsführer Ewald Rappold zu den Pionieren auf diesem Gebiet!

Die ersten Rappold Photovoltaik Module wurden bereits im Jahre 2006 installiert. Seitdem haben wir über 800 Photovoltaik Anlagen errichtet und konnten dadurch zahlreiche und begeisterte Stammkunden gewinnen.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Hotline 03136 63351 gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Sie: 03136 63 351