Der “Raus aus dem Öl” Bonus geht noch bis Ende 2020.
Sie können rückwirkend ab 1.1.2020 den Raus aus dem Öl-Bonus beantragen.
Gemeinsam mit dem Ende der Heizperiode ist jetzt der beste Moment, das alte Heizsystem durch ein nachhaltiges und umweltschonendes zu ersetzen.
Kurze Zusammenfassung:
+ Es werden Leistungen ab 1. Jänner 2020 anerkannt
+ Der Kunde benötigt für die Antragstellung entweder einen gültigen Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre), oder ein Beratungsprotokoll (Vor-Ort “Ich tu’s Energiesparberatung Land Steiermark”) z. B. von der Regionalenergie Steiermark
+ Es können alle Biomasseheizungen (Pellets- Hackgut-, Stückholz- und Kombikessel) gefördert werden, welche der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 (Emissionsgrenzwerte im Vollastbetrieb sowie einen Kesselwirkungsgrad von mind. 85 Prozent) entsprechen. Siehe förderfähige Kesselliste unter https://www.umweltfoerderung.at/index.php?id=697
+ Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Kessel ? 100 kW förderfähig bzw. darf keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärmeversorgung bestehen
+ Meldezettel sowie das Energieberatungsprotokoll sind spätestens beim Schritt 2 (Antragstellung) mit hochzuladen
+ Das Alter des bestehenden Kessels ist nicht relevant
+ Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen
Neues Einreichverfahren in 2 Schritten:
Schritt 1
Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at und ist ab 11. Mai 2020 so lange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31. Dezember 2020. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.
Schritt 2
Die Antragstellung muss innerhalb von 20 Wochen nach der Registrierung erfolgen. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. (Details im Internet unter Rubrik „Wie verläuft das Einreichverfahren?“)
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